Bachelor Modul 10: Pflegehandlungen-, Lebenswelt- und Tagesgestaltung
Allgemeine Informationen
Das fachpraktische Modul 10 setzt sich aus sechs Praktikumseinsätzen im Berufsfeld Pflege zusammen. Insgesamt sind 36 LP zu erwerben. Die Versorgungsbereiche entsprechen dabei der Vielfältigkeit einer Pflege und Betreuung von chronisch und akut erkrankten pflegebedürftigen Menschen aller Lebensphasen. Die Fachpraktika sind jeweils im Bereich der direkten Pflege/Versorgung in Vollzeit und in mindestens vier zusammenhängenden Wochen zu leisten und schließen jeweils mit einer schriftlichen Arbeit ab, die bewertet wird. Es werden jeweils 5 LP für die Praktikumszeit und 1 LP für die nachbereitende schriftliche Arbeit erworben. Die nachfolgende Tabelle stellt eine Übersicht und Auffächerung der zu erwerbenden LP in den beruflichen Fachpraktika des Moduls „Pflegehandlungen, Lebenswelt- und Tagesgestaltung“ dar:
Übersicht der Praktika
Table
Stationäre Langzeitpflege alter Menschen | 5 LP | 1 LP | 6 LP |
Ambulante Pflege | 5 LP | 1 LP | 6 LP |
Stationäre oder ambulante palliative Pflege | 5 LP | 1 LP | 6 LP |
Stationäre geriatrische Rehabilitation oder Akutgeriatrie | 5 LP | 1 LP | 6 LP |
Stationäre Akut- oder Gerontopsychiatrie | 5 LP | 1 LP | 6 LP |
Akutstationäre Pflege | 5 LP | 1 LP | 6 LP |
960 Stunden berufliche Fachpraktika | 30 LP | 6 LP | 36 LP |
Ausarbeitung und Anerkennung
Gerne können Sie der Pflegeeinrichtung den zur Verfügung gestellten (Muster-)Praktikumsvertrag sowie das dazugehörige zweiseitige Informationsschreiben aushändigen. Die Bescheinigung über den erfolgreich absolvierten Praktikumseinsatz sowie die schriftliche, wissenschaftliche Arbeit nach den jeweiligen Anforderungen ist 4 Wochen nach dem Praktikum per Mail im Word und PDF-Format bei Herrn Dr. Ritzi einzureichen. Sie finden alle benötigten Dokumente im Downloadbereich.
Weitere Informationen zum Modul 10 sind für Sie im verlinkten Moodle-Kurs einzusehen.
Eine der Immatrikulation vorangegangene Beschäftigungs- oder Praktikumszeit in der direkten Pflege pflegebedürftiger Menschen kann i.d.R. anerkannt werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass diese in dem anzuerkennenden Versorgungsbereich sowie mit der erforderlichen Dauer von 160 Stunden und in mindestens vier zusammenhängenden Wochen geleistet wurde. In einem solchen Fall ist die zu bewertende schriftliche Arbeit ebenfalls zu verfassen, da diese die Bewertungsgrundlage dieser Modulteilleistung darstellt.
Liegt eine Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz vor bzw. dieselbe und ein dreijähriger Berufsabschluss in der Alten-, Gesundheits- und Kranken- bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege vor, wird diese/r äquivalent als Modulleistung für das gesamte Modul 10 anerkannt.