Bachelor Prüfungsamt Bachelor of Arts Gerontologie, Gesundheit und Care
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss entscheidet u.a. über Anträge der Studierenden zu Anliegen wie etwa Prüfungsfristen, Härtefallregelungen sowie Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen. Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüssen regelt die Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelorstudiengang Gerontologie, Gesundheit und Care vom 16. Juli 2024. Informationen zur Anrechnung und Anerkennung von Studienleistungen können Sie den Anerkennungsrichtlinien im Downloadbereich entnehmen. Bitte machen Sie sich vor Ihrer Anfrage an den Prüfungsausschuss mit den geltenden Regelungen der Prüfungsordnung und den Anerkennungsrichtlinien vertraut.
Die aktuelle Zusammensetzung des Prüfungsausschusses der Gerontologie:
Table
Institutsleitung: | Prof. Dr. Dipl.-Psych. Eric Schmitt |
Studiengangskoordination (Vertretung): | Lester Gerdung, M.Ed. |
Studentische Vertretung: | Marie-Sophie Emde, Robin Kempf (Beide beratende Stimme) |
Bachelorprüfung
1. Allgemeine Informationen (Prüfungsordnung vom 16. Juli 2024)
Zur Bachelorprüfung kann nur zugelassen werden, wer die Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelorprüfung nach § 17 der Prüfungsordnung vom 16. Juli 2024 erfüllt.
1.1. Betrifft die Zweitfächer der Romanistik und Germanistik
Ausschließlich die Fächer der Romanistik sowie die Germanistik setzen beim Fachanteil 33% eine mündliche Abschlussprüfung voraus. Nehmen Sie die jeweilige Prüfungsordnung frühzeitig zur Kenntnis (z.B. Organisation der Ableistung der mündlichen Prüfung) und wenden Sie sich für nähere Informationen rechtzeitig an die jeweils zuständigen Fachstudienberatung.
Um Ihre mündliche Prüfung ablegen zu können, müssen mindestens 140 LP verbucht und Ihre Bachelorarbeit zumindest angemeldet sein. Die konkreten Informationen entnehmen Sie bitte der geltenden Prüfungsordnung. Wenden Sie sich bitte mindestens zwei Wochen vor Ihrem Prüfungstermin an das Gemeinsame Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät und der Neuphilologischen Fakultät. Nennen Sie bei Ihrer Nachricht auch das Datum Ihrer Prüfung, den Namen Ihrer prüfenden Person und Ihre Matrikelnummer: gpa-ba@uni-heidelberg.de
2. Zulassung zur Bachelor-Abschlussprüfung
Um die Zulassung zur Bachelor-Abschlussprüfung im Fach Gerontologie, Gesundheit und Care zu beantragen, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter: prüfungsamt@gero.uni-heidelberg.de
Reichen Sie dann persönlich, die in der Checkliste aufgeführten Dokumente beim Prüfungsamt für die Bachelorprüfung im Fach Gerontologie, Gesundheit und Care ein:
- Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Abschlussprüfung im Fach Gerontologie, Gesundheit und Care.
- Bescheinigung des Zweitfaches zur Absolvierung der studienbegleitenden Prüfungsleistungen.
- Bescheinigung der bildungswissenschaftlichen Anteile zur Lehramtsoption .
- Darstellung des Bildungsganges/Lebenslauf.
- Abiturzeugnis oder Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (unbeglaubigte Kopie).
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (unbeglaubigte Kopie).
- Nur bei Pflegefachkräften: Pflegefachabschlusszeugnis und Ausbildungsabschlussprüfungszeugnis (unbeglaubigte Kopie)
- Erklärung zur Betreuung der Bachelorarbeit
Das im Formular „Erklärung zur Betreuung der Bachelorarbeit“ niedergeschriebene Datum (mit Unterschrift der*des Erstgutachterin) stellt entsprechend § 20 der Prüfungsordnung den Beginn der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit dar. Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Bachelorarbeit beträgt 8 Wochen. Fehlt das Datum, können Sie nicht zur Bachelorprüfung zugelassen werden. Wenn Sie sowohl die Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelorprüfung erfüllen, als auch alle in der Checkliste genannten Unterlagen vollständig vorlegen, erhalten Sie ein Dokument, das Ihnen die Zulassung zur Bachelor-Prüfung bescheinigt.
Wird die Bearbeitungsfrist nicht eingehalten, so gilt die Bachelorarbeit als mit „nicht ausreichend“ bewertet, es sei denn, der Prüfling hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
3. Formale Anforderungen an die Bachelorarbeit
Verwenden Sie bitte das Deckblatt aus dem Downloadbereich für die Bachelorarbeit.
Die weiteren formalen Vorgaben sind:
- DIN-A 4 einseitig.
- Arial (11 Pt), jeweils 1,5 – zeilig.
- Blocksatz.
- Rechts und links mindestens 2 cm Rand.
- Die Bachelorarbeit soll ein Abstract enthalten.
- Mindestens Ringbindung! Es ist keine Klebebindung erforderlich.
- Wichtig: Sehen Sie bitte davon ab, das Logo der Universität oder des Instituts für Gerontologie zu verwenden.
4. Abgabe von Bachelorarbeiten
Beide Exemplare der Bachelorarbeit müssen persönlich beim Prüfungsamt bis spätestens 14:00 Uhr am festgelegten Tag der Abgabe eingereicht werden. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin per Mail: pruefungsamt@gero.uni-heidelberg.de
Weiterhin senden Sie Ihre Bachelorarbeit bis spätestens 12:00 Uhr am Tag der Abgabe als PDF-Format an pruefungsamt@gero.uni-heidelberg.de
Die Abgabe der Arbeit beim Prüfungsamt sowie der Eingang der Arbeit per E-Mail wird vom Prüfungsamt dokumentiert.
Bei der Abgabe einzureichen bzw. mitzubringen sind die folgenden Dokumente aus dem Downloadbereich:
- Bachelorarbeit in zweifacher Ausfertigung laut Prüfungsordnung § 21 (mindestens mit Ringbindung).
Abgabe im Prüfungsamt bis spätestens 14:00 Uhr am Tag der Abgabe. - Bachelorarbeit als PDF-Version per E-Mail bis spätestens 12:00 Uhr am Tag der Abgabe an das Prüfungsamt schicken.
- Hinweise für den*die Erst- und Zweitgutachter*in (lose in jeder Arbeit).
- Eidesstattliche Erklärung in dreifacher Ausführung (jeweils lose in jeder Arbeit und einmal für das Prüfungsamt).
- Das bei der Anmeldung erhaltene Formular über die Zulassung zur Bachelorprüfung.
- Einverständniserklärung zur elektronischen Überprüfung von Plagiaten (Abgabe beim Prüfungsamt).
- Erklärung über eigenständige Leistungen und Nutzung KI-basierter Hilfsmittel bei Prüfungsleistungen in dreifacher Ausführung (jeweils lose in jeder Arbeit und einmal für das Prüfungsamt).
- Bestätigung über die Abgabe der Bachelorarbeit (Abgabe beim Prüfungsamt, wird unterzeichnet wieder mitgegeben).