Gerontologie Fachrat

Der Fachrat ist die fachbezogene Zusammenkunft der untenstehenden Mitglieder des Instituts für Gerontologie. Er entwickelt und koordiniert Vorschläge und Konzepte zu Studium, Lehre und damit verbundenen Aufgaben innerhalb des Faches der Gerontologie. Zudem unterstützt er das Direktorium und die Fakultät bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben.

Aufgaben des Fachrats

Gemäß der Satzung vom 16.12.2010 (Rektorat Mitteilungsblatt 24/10, ab S.1931) befasst sich der Fachrat insbesondere mit den folgenden Themen:

  • Entwurf und Überarbeitung von Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbüchern.
  • EInsatz der für Studium und Lehre vorgesehene Mittel und Räume (z. B. QSM-Mittel).
  • Planung des Lehrangebots (in Absprache mit der Fachstudienkoordination).
  • Lehrevaluation.
  • Öffentlichkeitsarbeit innerhalb und außerhalb des Faches.
  • Mediation zwischen Studierenden und Dozierenden.

Mitteilungsblatt 24/10

Zusammensetzung des Fachrats

In unserem Fach setzt sich der Fachrat aus jeweils einer studierenden Person, einer Person des Mittelbaus und einem*r hauptberuflichen Hochschullehrer*in zusammen. Die Amtszeit beträgt dabei 2 Jahre, nur die Studierendenvertretung wird jedes Jahr neu gewählt. Sollte es zu keinen Wahlvorschlägen kommen, bleibt das Amt unbesetzt. Sollte es mehr als eine*n Kandidaten*in geben, werden auch Stellvertreter*innen benannt. Aktuell setzt sich der Fachrat der Gerontologie wie folgt zusammen:

Tabelle

Hauptberufliche Hochschullehrer*innen
Prof. Dr. Dipl.-Psych. Eric Schmitt
Akademische*r Mitarbeiter*in
Lester Gerdung, M.Ed.
Studentische*r Vertreter*in
Alexander Nikolaus Körner
Studiendekan*in (beratende Stimme)
Prof. Dr. Dörthe Herbrechter
Fachstudienberater*in (beratende Stimme)
Dr. Sebastian Ritzi